Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung vom 11. Dezember 2020 steht es nun fest, der Einzelhandel muss wie zuvor der Gastronomiebereich schließen. Die für einen Einzelhändler so wichtige Vorweihnachtszeit fällt somit aus. Die hohen Infektionszahlen in Sachsen sind dafür maßgebend.

Für nächstes Jahr wünschen wir uns, dass wir als Händler und Künstler die Einbrüche irgendwie wieder kompensieren können, dies ist aber nicht garantiert. Bitte halten Sie sich deshalb weiterhin an die Hygieneregeln und helfen sie mit,  das Virus so schnell wie möglich in den Griff zu bekommen. Erst dann ist ein normales Miteinander wieder möglich und erst dann kann der Kunsthof mit all seinen vielen Facetten und Möglichkeiten zum “Perlen”-shoppen wieder als ein Ort zum Verweilen werden.

Ihnen eine besinnliche Adventszeit!