Ab Montag neue Regelung

Die neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung tritt am 31.Mai 2021 in Kraft. Für Besucher der Kunsthofpassage heißt das, sollten sie die Einkaufsmöglichkeiten nutzen, dass die Kontakterfassung und die vorherige Terminabsprache entfällt. Ein tagesaktueller negativer Coronatest ist aber nach wie vor vorzuweisen. Auch die Maskenpflicht bleibt weiter bestehen.

Zusammenfassung:

Sieben-Tage-Inzidenz unter 35:

Wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 35 an 14 aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, fällt die Testpflicht in den folgenden Bereichen weg:

  • für Kunden im Einzelhandel
  • Gastronomie und Hotellerie
  • Zoos
  • Botanische Gärten sowie Freizeit- und Vergnügungsparks
  • Kulturstätten

Sieben-Tage-Inzidenz unter 50:

Stabilisiert sich die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter dem Wert von 50 besteht die Möglichkeit :

  • die Innengastronomie mit Kontakterfassung für Besucher zu öffnen; sollten Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, müssen diese einen negativen tagesaktuellen Test nachweisen.
  • Kontaktsport auf Innensportanlagen ist mit bis zu 30 Personen mit tagesaktuellem Test und Kontakterfassung zulässig, wobei auch das Anleitungspersonal einen tagesaktuellen Test nachweisen muss.